NIS-2 · Art. 21 §2g
NIS2-021g-SCHULUNG
Jährliches Cybersicherheitsschulungsprogramm für alle Mitarbeiter einrichten
Anforderung
Grundlegende Verfahren im Bereich Cyberhygiene und Schulungen im Bereich Cybersicherheit.
Fundstelle
NIS-2 Art. 21 §2g
Gap-Check
Erhalten alle Mitarbeiter mindestens jährlich eine nachweisliche Cybersicherheitsschulung inkl. Phishing-Awareness?
Wenn ja
Schulungsnachweise aufbewahren. Neue Mitarbeiter onboarding-integriert schulen.
Teilweise
Schulungen unregelmäßig oder nicht für alle Mitarbeiter. Systematisieren.
Wenn nein
Keine Schulungen – Menschen sind häufigste Schwachstelle. Sofort Programm aufbauen.
Maßnahme
- E-Learning-Modul Cybersicherheitsgrundlagen erstellen oder einkaufen
- Phishing-Simulation quartalsweise durchführen
- Rollenspezifische Schulungen für IT, Führungskräfte, privilegierte Nutzer
- Schulungsnachweise systematisch erfassen
Aufwand
mittel
Schätzung
3 bis 6 Personentage (Schulungsmodul + Phishing-Simulation)
Zeithorizont
mittelfristig
Hilfsmittel
LMS, Phishing-Simulator, Schulungsnachweis-Register
Vertiefung
NIS-2 Survival Kit, Kap. 10 – Schulung und Awareness
Risiko
90% aller Angriffe beginnen mit dem menschlichen Faktor – Phishing, Social Engineering.
Eintritt
4 von 5
Auswirkung
3 von 5
Bußgeldrahmen
10.000.000 EUR oder 2% Jahresumsatz
NIS-2 Art. 34 – je nachdem was höher ist
Control und Nachweis
Control
Jährliche Pflichtschulung + quartalsweise Phishing-Simulation mit Nachweispflicht
Art
organisatorisch
Dringlichkeit
hoch
Nachweis
Schulungsnachweise + Phishing-Simulationsreport
Vorlage
Schulungsnachweis Cybersicherheit
Verknüpfungen
Querverweise
DORA Art. 13, EU AI Act Art. 4, ISO 27001 A.7.2.2
ISO 27001:2022
A.7.2.2, A.7.2.3 (vollständig)
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Stabilitätszusage
BAM-IDs sind stabil und werden nicht wiederverwendet. Regulierungskürzel, Nummer und Slug sind Lesehilfen, keine Aussage über den aktuellen Inhalt. Die vollständigen Zusagen stehen in docs/IDENTIFIERS.md.
Maschinenlesbar: index.json