DSGVO · Art. 44-49

DSGVO-044-DRITTLAND

Drittlandtransfers identifizieren und rechtssicher absichern

Modellversion

2.0

Stand

2026-09-08

Lebenszyklus

active

Priorität

hoch

drittlandtransfercloudscc

Die Uebermittlung personenbezogener Daten in Drittlaender (ausserhalb EU/EWR) ist nur zulaessig, wenn ein angemessenes Schutzniveau gewaehrleistet ist – z. B. durch Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln (SCC) mit zusaetzlichen Massnahmen oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften (BCR).

Fundstelle

DSGVO Art. 44-49

Sind alle Datenfluesse in Drittlaender (insb. USA, z. B. ueber US-Cloud-Anbieter) identifiziert und durch eine gueltige Rechtsgrundlage (Angemessenheitsbeschluss, SCC + Transfer Impact Assessment) abgesichert?

Wenn ja

Anforderung erfuellt – Rechtsentwicklungen (z. B. neue Angemessenheitsbeschluesse, EuGH-Urteile) beobachten.

Teilweise

SCC vorhanden, aber kein Transfer Impact Assessment (TIA) oder zusaetzliche Massnahmen fehlen.

Wenn nein

Kritische Luecke: Unzulaessige Drittlandtransfers sind ein Schwerpunktthema europaeischer Aufsichtsbehoerden und Verbandsklagen.

  1. Alle eingesetzten Cloud-/SaaS-Dienste auf Serverstandort und Konzernstruktur (US-Mutterkonzern?) pruefen
  2. Fuer Transfers in Laender ohne Angemessenheitsbeschluss: SCC abschliessen und Transfer Impact Assessment (TIA) durchfuehren
  3. Zusaetzliche technische Massnahmen (Verschluesselung mit EU-Schluesselhoheit, Pseudonymisierung) pruefen
  4. Alternativen mit EU-Serverstandort evaluieren, wo TIA ein unzureichendes Schutzniveau ergibt (Cross-Framework-Bezug: BAM selbst wird mit DE-Serverstandorten beworben)

Aufwand

hoch

Schätzung

5 bis 15 Personentage (Stark abhaengig von Anzahl genutzter Nicht-EU-Cloud-Dienste)

Zeithorizont

mittelfristig

Hilfsmittel

Cloud-Dienstleister-Inventar, SCC-Vorlagen, TIA-Vorlage

Vertiefung

DSGVO Survival Kit, Kap. 13 – Datentransfers in Drittlaender

Drittlandtransfers (insb. USA-Clouddienste) stehen seit mehreren EuGH-Entscheidungen unter besonderer Beobachtung der Aufsichtsbehoerden.

Eintritt

3 von 5

Auswirkung

5 von 5

Bußgeldrahmen

20.000.000 EUR oder 4% weltweiter Jahresumsatz
DSGVO Art. 83 Abs. 5

Control

Drittlandtransfers identifiziert, durch SCC + TIA abgesichert, EU-Alternativen geprueft

Art

organisatorisch

Dringlichkeit

hoch

Nachweis

TIA-Dokumentation je Drittlandtransfer

Vorlage

Transfer Impact Assessment (TIA)

Querverweise

CROSS-DSGVO-AVV

ISO 27001:2022

A.5.19, A.5.34 (teilweise)

BAM:DSGVO-044-DRITTLAND@2.0
https://bam.brain-media.de/id/DSGVO-044-DRITTLAND

Stabilitätszusage

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