DSGVO · Art. 37-39

DSGVO-037-DSB

DSB-Pflicht pruefen, Benennung formalisieren und Unabhaengigkeit sicherstellen

Modellversion

2.0

Stand

2026-09-08

Lebenszyklus

active

Priorität

mittel

datenschutzbeauftragtergovernancebenennung

Unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien, regelmaessige umfangreiche Ueberwachung, Kerngeschaeft) ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen, der seine Aufgaben unabhaengig wahrnehmen kann und der Aufsichtsbehoerde gemeldet wird.

Fundstelle

DSGVO Art. 37 Abs. 1, Art. 38-39

Wurde geprueft, ob eine DSB-Pflicht besteht, und falls ja: ist ein DSB benannt, der Aufsichtsbehoerde gemeldet und mit ausreichenden Ressourcen/Unabhaengigkeit ausgestattet?

Wenn ja

Anforderung erfuellt – Unabhaengigkeit und Ressourcen des DSB regelmaessig sicherstellen.

Teilweise

DSB benannt, aber nicht an Aufsichtsbehoerde gemeldet oder ohne ausreichende Ressourcen/Unabhaengigkeit (Interessenkonflikt z. B. als IT-Leiter).

Wenn nein

Luecke: Fehlende DSB-Benennung trotz Pflicht ist eigenstaendiger Verstoss; bei Nicht-Pflicht sollte dies dokumentiert sein.

  1. DSB-Pflicht anhand der Kriterien (Art. 37 Abs. 1, nationale Schwellenwerte z. B. 20 Personen staendig mit automatisierter Verarbeitung) pruefen und Ergebnis dokumentieren
  2. Bei Pflicht: DSB benennen (intern oder extern) und der zustaendigen Aufsichtsbehoerde melden
  3. Interessenkonflikte pruefen (DSB sollte nicht zugleich Entscheidungen ueber Verarbeitungszwecke/-mittel treffen)
  4. Ressourcen (Zeit, Budget, Zugang zu Informationen) fuer DSB-Taetigkeit sicherstellen und dokumentieren

Aufwand

niedrig

Schätzung

1 bis 3 Personentage (Pruefung und Formalisierung; laufende DSB-Taetigkeit separat zu budgetieren)

Zeithorizont

kurzfristig

Hilfsmittel

DSB-Pflichtpruefung-Checkliste, Benennungsschreiben, Meldeformular Aufsichtsbehoerde

Vertiefung

DSGVO Survival Kit, Kap. 12 – Der Datenschutzbeauftragte

Fehlende DSB-Benennung trotz Pflicht oder Interessenkonflikte sind formale Verstoesse, die bei Audits leicht auffallen.

Eintritt

2 von 5

Auswirkung

3 von 5

Bußgeldrahmen

10.000.000 EUR oder 2% weltweiter Jahresumsatz
DSGVO Art. 83 Abs. 4

Control

DSB-Pflicht dokumentiert geprueft, ggf. DSB benannt, gemeldet und mit Ressourcen/Unabhaengigkeit ausgestattet

Art

organisatorisch

Dringlichkeit

mittel

Nachweis

DSB-Pflichtpruefung + Benennungsdokumentation

Vorlage

DSB-Pflichtpruefung-Checkliste

Querverweise

NIS-2 Art. 20

ISO 27001:2022

A.5.2 (teilweise)

BAM:DSGVO-037-DSB@2.0
https://bam.brain-media.de/id/DSGVO-037-DSB

Stabilitätszusage

BAM-IDs sind stabil und werden nicht wiederverwendet. Regulierungskürzel, Nummer und Slug sind Lesehilfen, keine Aussage über den aktuellen Inhalt. Die vollständigen Zusagen stehen in docs/IDENTIFIERS.md.

Maschinenlesbar: index.json