DSGVO · Art. 28

DSGVO-028-AUFTRAGSVERARBEITUNG

Vollstaendige AVV-Abdeckung fuer alle Auftragsverarbeiter herstellen

Modellversion

2.0

Stand

2026-09-08

Lebenszyklus

active

Priorität

hoch

auftragsverarbeitungdienstleistervertraege

Werden personenbezogene Daten durch einen Auftragsverarbeiter verarbeitet, muss ein Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV) geschlossen werden, der die Pflichten des Auftragsverarbeiters regelt – insbesondere Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, TOM, Unterauftragsverarbeitung und Loeschung/Ruckgabe nach Vertragsende.

Fundstelle

DSGVO Art. 28 Abs. 1-3

Liegen fuer alle externen Dienstleister, die personenbezogene Daten verarbeiten (Cloud, Hosting, SaaS, Support), aktuelle AVV nach Art. 28 vor?

Wenn ja

Anforderung erfuellt – AVV-Liste bei neuen Dienstleistern pflegen.

Teilweise

AVV fuer Hauptdienstleister vorhanden, aber kleinere/neue Tools (z. B. Marketing-SaaS) nicht erfasst.

Wenn nein

Kritische Luecke: Verarbeitung ohne AVV ist unzulaessig, unabhaengig von technischer Sicherheit des Dienstleisters.

  1. Alle eingesetzten Dienstleister mit Zugriff auf personenbezogene Daten inventarisieren (inkl. Schatten-IT/SaaS)
  2. Fuer jeden Dienstleister pruefen, ob ein gueltiger AVV vorliegt
  3. Fehlende AVV nachfordern bzw. Standardvertragsklauseln bei Drittlandtransfers (Art. 44-49) pruefen
  4. Prozess etablieren, der bei neuen Tools/Dienstleistern automatisch einen AVV-Check ausloest

Aufwand

mittel

Schätzung

4 bis 10 Personentage (Stark abhaengig von Anzahl genutzter SaaS-Tools)

Zeithorizont

kurzfristig

Hilfsmittel

Dienstleister-Inventar, AVV-Checkliste, SCC-Vorlagen (Drittland)

Vertiefung

DSGVO Survival Kit, Kap. 8 – Auftragsverarbeitung und Dienstleistermanagement

Fehlende AVV, insbesondere bei Cloud-/SaaS-Diensten, ist einer der haeufigsten Pruefpunkte bei Datenschutz-Audits.

Eintritt

4 von 5

Auswirkung

4 von 5

Bußgeldrahmen

20.000.000 EUR oder 4% weltweiter Jahresumsatz
DSGVO Art. 83 Abs. 5

Control

AVV-Inventar fuer alle Auftragsverarbeiter, Pruefprozess fuer neue Dienstleister

Art

organisatorisch

Dringlichkeit

hoch

Nachweis

AVV-Register

Vorlage

AVV-Checkliste + Mustervertrag

Querverweise

NIS-2 Art. 21 §2d, DORA Art. 28-30

ISO 27001:2022

A.5.19, A.5.20 (vollstaendig)

BAM:DSGVO-028-AUFTRAGSVERARBEITUNG@2.0
https://bam.brain-media.de/id/DSGVO-028-AUFTRAGSVERARBEITUNG

Stabilitätszusage

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