DSGVO · Art. 25
DSGVO-025-PRIVACY-BY-DESIGN
Privacy-by-Design-Checkliste in Projekt- und Entwicklungsprozesse integrieren
Anforderung
Der Verantwortliche muss durch geeignete TOM dafuer sorgen, dass Datenschutzgrundsaetze bereits bei der Konzeption von Systemen und Prozessen (Privacy by Design) sowie standardmaessig datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default) umgesetzt werden.
Fundstelle
DSGVO Art. 25 Abs. 1-2
Gap-Check
Wird Datenschutz als fester Pruefpunkt in neue Projekte, Software-Entwicklung oder Prozessaenderungen einbezogen (z. B. ueber DPIA-Trigger oder Privacy-Checkliste)?
Wenn ja
Anforderung erfuellt – Checkliste aktuell halten und in Projektprozesse integriert lassen.
Teilweise
Einzelne Projekte beruecksichtigen Datenschutz, aber kein verbindlicher Standardprozess.
Wenn nein
Luecke: Datenschutz wird erst nachtraeglich gepruefr, was zu teuren Nacharbeiten und Risiken fuehrt.
Maßnahme
- Privacy-Checkliste fuer neue Projekte/Systeme erstellen (Datenminimierung, Standardeinstellungen, Speicherdauer)
- Trigger fuer Datenschutz-Folgenabschaetzung (DPIA, Art. 35) definieren
- Voreinstellungen bestehender Systeme auf 'datenschutzfreundlich' pruefen (z. B. Tracking standardmaessig aus)
- Schulung fuer Produkt-/Software-Teams zu Privacy by Design
Aufwand
mittel
Schätzung
3 bis 7 Personentage (Erstaufwand fuer Checkliste, danach laufend in Projekten)
Zeithorizont
mittelfristig
Hilfsmittel
Privacy-by-Design-Checkliste, DPIA-Trigger-Liste
Vertiefung
DSGVO Survival Kit, Kap. 7 – Privacy by Design und by Default
Risiko
Fehlende Privacy-by-Design-Prozesse fuehren zu spaeteren, teureren Korrekturen und erhoehtem Risiko bei neuen Systemen (insb. KI, Apps).
Eintritt
2 von 5
Auswirkung
3 von 5
Bußgeldrahmen
10.000.000 EUR oder 2% weltweiter Jahresumsatz
DSGVO Art. 83 Abs. 4
Control und Nachweis
Control
Privacy-Checkliste als verbindlicher Schritt im Projekt-/Entwicklungsprozess
Art
organisatorisch
Dringlichkeit
mittel
Nachweis
Ausgefuellte Privacy-Checklisten je Projekt
Vorlage
Privacy-by-Design-Checkliste
Verknüpfungen
Querverweise
CRA Anh. I §1, EU AI Act Art. 10
ISO 27001:2022
A.8.25, A.8.28 (teilweise)
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Stabilitätszusage
BAM-IDs sind stabil und werden nicht wiederverwendet. Regulierungskürzel, Nummer und Slug sind Lesehilfen, keine Aussage über den aktuellen Inhalt. Die vollständigen Zusagen stehen in docs/IDENTIFIERS.md.
Maschinenlesbar: index.json