DSGVO · Art. 24

DSGVO-024-VERANTWORTLICHKEIT

Zentrale TOM-Dokumentation erstellen und in Governance-Prozess integrieren

Modellversion

2.0

Stand

2026-09-08

Lebenszyklus

active

Priorität

hoch

governancerechenschaftspflichttom

Der Verantwortliche muss geeignete technische und organisatorische Massnahmen (TOM) umsetzen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewaehrleisten und nachweisen zu koennen – unter Beruecksichtigung von Art, Umfang, Umstaenden und Zwecken der Verarbeitung sowie der Risiken.

Fundstelle

DSGVO Art. 24 Abs. 1-2

Existiert eine dokumentierte TOM-Uebersicht, die regelmaessig (z. B. jaehrlich oder bei Aenderungen) ueberprueft und an neue Risiken angepasst wird?

Wenn ja

Anforderung erfuellt – TOM-Review-Zyklus beibehalten.

Teilweise

TOM teilweise vorhanden (z. B. aus Auftragsverarbeitungsvertraegen), aber kein zentrales, aktuelles Dokument.

Wenn nein

Kritische Luecke: Ohne dokumentierte TOM kann Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2) nicht erfuellt werden.

  1. Bestehende technische und organisatorische Massnahmen inventarisieren (Zugriffskontrolle, Verschluesselung, Schulungen, etc.)
  2. TOM-Dokument je Verarbeitungstaetigkeit oder zentral fuer das Unternehmen erstellen
  3. TOM in Auftragsverarbeitungsvertraege (Art. 28) referenzieren
  4. Jaehrlichen Review-Zyklus mit Verantwortlichkeit (z. B. Datenschutzbeauftragter) festlegen

Aufwand

mittel

Schätzung

4 bis 8 Personentage (Kann auf bestehender ISO-27001-Dokumentation aufbauen (Cross-Framework-Vorteil))

Zeithorizont

mittelfristig

Hilfsmittel

TOM-Vorlage, AVV-Mustertext

Vertiefung

DSGVO Survival Kit, Kap. 6 – Technische und organisatorische Massnahmen

Fehlende TOM-Dokumentation erschwert Nachweis bei Audits und im Schadensfall (Beweislastumkehr zu Lasten des Verantwortlichen).

Eintritt

3 von 5

Auswirkung

4 von 5

Bußgeldrahmen

20.000.000 EUR oder 4% weltweiter Jahresumsatz
DSGVO Art. 83 Abs. 5

Control

TOM-Dokument erstellen, in AVV referenzieren, jaehrlich reviewen

Art

organisatorisch

Dringlichkeit

mittel

Nachweis

TOM-Dokumentation

Vorlage

TOM-Uebersicht nach Art. 32

Querverweise

NIS-2 Art. 20, ISO 27001 A.5.1

ISO 27001:2022

A.5.1, A.5.2 (vollstaendig)

BAM:DSGVO-024-VERANTWORTLICHKEIT@2.0
https://bam.brain-media.de/id/DSGVO-024-VERANTWORTLICHKEIT

Stabilitätszusage

BAM-IDs sind stabil und werden nicht wiederverwendet. Regulierungskürzel, Nummer und Slug sind Lesehilfen, keine Aussage über den aktuellen Inhalt. Die vollständigen Zusagen stehen in docs/IDENTIFIERS.md.

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