DSGVO · Art. 13-14
DSGVO-013-INFORMATIONSPFLICHT
Datenschutzhinweise je Erhebungskanal vervollstaendigen und aktuell halten
Anforderung
Bei Erhebung personenbezogener Daten sind betroffene Personen ueber Identitaet des Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfaenger, Speicherdauer und ihre Rechte zu informieren – grundsaetzlich zum Zeitpunkt der Erhebung.
Fundstelle
DSGVO Art. 13 Abs. 1-2, Art. 14 Abs. 1-3
Gap-Check
Liegen fuer alle Erhebungskanaele (Website, Formulare, Bewerbungen, Vertraege) aktuelle, vollstaendige Datenschutzhinweise vor, die den betroffenen Personen tatsaechlich zur Kenntnis gebracht werden?
Wenn ja
Anforderung erfuellt – Hinweise bei Aenderungen der Verarbeitung aktualisieren.
Teilweise
Hinweise vorhanden, aber unvollstaendig (z. B. fehlende Speicherdauer oder Drittlandtransfers nicht genannt).
Wenn nein
Kritische Luecke: Fehlende oder veraltete Datenschutzhinweise sind haeufigster Pruefpunkt von Aufsichtsbehoerden und Verbraucherschutz.
Maßnahme
- Alle Erhebungskanaele (Website-Formulare, Bewerbungsportal, Vertragsunterlagen, Apps) identifizieren
- Je Kanal pruefen, ob Datenschutzhinweis alle Pflichtangaben nach Art. 13/14 enthaelt
- Drittlandtransfers und eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28) im Hinweis nennen
- Versionierung und regelmaessige Review der Hinweise einfuehren (mind. jaehrlich)
Aufwand
mittel
Schätzung
3 bis 6 Personentage (Pro zusaetzlichem Erhebungskanal +0,5-1 PT)
Zeithorizont
kurzfristig
Hilfsmittel
Datenschutzhinweis-Vorlage, Kanal-Inventar
Vertiefung
DSGVO Survival Kit, Kap. 4 – Transparenz und Informationspflichten
Risiko
Fehlende/unvollstaendige Datenschutzhinweise sind oeffentlich pruefbar – haeufiger Ausloeser fuer Abmahnungen und Beschwerden.
Eintritt
4 von 5
Auswirkung
3 von 5
Bußgeldrahmen
20.000.000 EUR oder 4% weltweiter Jahresumsatz
DSGVO Art. 83 Abs. 5
Control und Nachweis
Control
Datenschutzhinweise je Erhebungskanal vollstaendig halten und jaehrlich reviewen
Art
organisatorisch
Dringlichkeit
hoch
Nachweis
Datenschutzhinweise (versioniert) je Kanal
Vorlage
Checkliste Pflichtangaben Art. 13/14
Verknüpfungen
Querverweise
EU AI Act Art. 13
ISO 27001:2022
A.5.34 (teilweise)
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Stabilitätszusage
BAM-IDs sind stabil und werden nicht wiederverwendet. Regulierungskürzel, Nummer und Slug sind Lesehilfen, keine Aussage über den aktuellen Inhalt. Die vollständigen Zusagen stehen in docs/IDENTIFIERS.md.
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