DSGVO · Art. 5

DSGVO-005-GRUNDSAETZE

Dokumentierte Grundsatz-Compliance je Verarbeitungstätigkeit etablieren

Modellversion

2.0

Stand

2026-09-08

Lebenszyklus

active

Priorität

hoch

grundsaetzerechenschaftspflichtdatenminimierung

Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig, nach Treu und Glauben, in nachvollziehbarer Weise, zweckgebunden, auf das notwendige Maß beschränkt, sachlich richtig, in begrenzter Speicherdauer sowie integer und vertraulich verarbeitet werden. Der Verantwortliche muss die Einhaltung dieser Grundsätze nachweisen können (Rechenschaftspflicht).

Fundstelle

DSGVO Art. 5 Abs. 1-2

Können Sie für jede Verarbeitungstätigkeit nachweisen, dass die Grundsätze (Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität/Vertraulichkeit) eingehalten und dokumentiert werden?

Wenn ja

Anforderung erfüllt – Nachweise (VVT, Löschkonzept, Richtlinien) aktuell halten.

Teilweise

Einzelne Grundsätze adressiert, aber keine systematische Dokumentation. Rechenschaftsnachweis formalisieren.

Wenn nein

Kritische Lücke: Grundprinzipien nicht dokumentiert. Basis für alle weiteren DSGVO-Pflichten fehlt.

  1. Verarbeitungstätigkeiten inventarisieren (Voraussetzung für Art. 30)
  2. Je Tätigkeit Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer festlegen und dokumentieren
  3. Datenminimierung als Pruefkriterium in neue Projekte/Systeme integrieren (Privacy by Design, Art. 25)
  4. Loeschkonzept mit Fristen je Datenkategorie erstellen

Aufwand

hoch

Schätzung

5 bis 12 Personentage (Abhaengig von Anzahl Verarbeitungstaetigkeiten)

Zeithorizont

kurzfristig

Hilfsmittel

VVT-Vorlage, Loeschkonzept, Privacy-by-Design-Checkliste

Vertiefung

DSGVO Survival Kit, Kap. 1 – Grundsaetze und Rechenschaftspflicht

Verstoss gegen Grundsaetze nach Art. 5 ist Basis fuer hoechste Bussgeldstufe und betrifft i.d.R. alle nachgelagerten Verarbeitungen.

Eintritt

4 von 5

Auswirkung

5 von 5

Bußgeldrahmen

20.000.000 EUR oder 4% weltweiter Jahresumsatz
DSGVO Art. 83 Abs. 5 – je nachdem was hoeher ist

Control

Verarbeitungstaetigkeiten inventarisieren, Zweck/Rechtsgrundlage/Speicherdauer dokumentieren und regelmaessig (jaehrlich) reviewen

Art

organisatorisch

Dringlichkeit

sofort

Nachweis

Verarbeitungsverzeichnis (VVT) + Loeschkonzept

Vorlage

VVT-Vorlage nach Art. 30

Querverweise

ISO 27001 A.5.34, NIS-2 Art. 21 §2a, EU AI Act Art. 10

ISO 27001:2022

A.5.34 (teilweise)

BAM:DSGVO-005-GRUNDSAETZE@2.0
https://bam.brain-media.de/id/DSGVO-005-GRUNDSAETZE

Stabilitätszusage

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