CROSS · NIS-2 Art. 23 + DORA Art. 17-18 + CRA Art. 14 + EU AI Act Art. 62
CROSS-INCIDENT-001
Collect Once, Comply Many: Harmonisierter Meldeprozess für NIS-2, DORA, CRA und EU AI Act
Anforderung
Incident-Meldepflichten existieren in allen vier Regulierungen mit unterschiedlichen Fristen und Behörden. Ein harmonisierter Meldeprozess deckt alle ab.
Fundstelle
NIS-2 Art. 23 + DORA Art. 17-18 + CRA Art. 14 + EU AI Act Art. 62
Gap-Check
Existiert ein harmonisierter Incident-Meldeprozess der alle vier Regulierungen mit ihren spezifischen Fristen und Behörden abdeckt?
Wenn ja
Harmonisierten Meldeprozess regelmäßig üben und Kontaktdaten aktuell halten.
Teilweise
Einzelne Meldeprozesse vorhanden aber nicht harmonisiert.
Wenn nein
Kein harmonisierter Meldeprozess – vier verschiedene Meldepflichten unerfüllt.
Maßnahme
- Fristen-Matrix aller vier Regulierungen erstellen
- Gemeinsamen Incident-Klassifizierungskatalog erstellen
- Behördenkontakte aller vier Regulierungen hinterlegen: BSI, BaFin, ENISA, Marktüberwachung
- Einheitliche Meldevorlagen für alle Regulierungen entwickeln
- Jährliche Multi-Regulierungs-Übung durchführen
Aufwand
mittel
Schätzung
4 bis 8 Personentage (Deckt alle vier Regulierungen – einmalig)
Zeithorizont
kurzfristig
Hilfsmittel
Meldematrix, Meldevorlagen, Behördenkontakte, Incident-Tracking
Vertiefung
NIS-2 Survival Kit + DORA für Nicht-Finanzexperten, Kap. 5 (NIS-2) + Kap. 4 (DORA)
Risiko
Versäumte Meldungen in mehreren Regulierungen gleichzeitig – harmonisierter Prozess löst alle.
Eintritt
2 von 5
Auswirkung
5 von 5
Bußgeldrahmen
35.000.000 EUR oder bis zu 7% Jahresumsatz
Höchste der zutreffenden Regulierungen
Control und Nachweis
Control
Harmonisierter Multi-Regulierungs-Meldeprozess mit Fristen-Matrix und einheitlichen Vorlagen
Art
organisatorisch
Dringlichkeit
sofort
Nachweis
Fristen-Matrix + Meldevorlagen + Übungsprotokoll
Vorlage
Cross-Control Incident-Meldeprozess
Verknüpfungen
Querverweise
NIS2-023-MELDUNG, DORA-018-MELDUNG, CRA-002a-CVE, AIACT-062-MELDUNG
ISO 27001:2022
A.16.1.1, A.16.1.2, A.16.1.3, A.16.1.4, A.16.1.5, A.16.1.6 (teilweise)
Diesen Bezeichner zitieren
Stabilitätszusage
BAM-IDs sind stabil und werden nicht wiederverwendet. Regulierungskürzel, Nummer und Slug sind Lesehilfen, keine Aussage über den aktuellen Inhalt. Die vollständigen Zusagen stehen in docs/IDENTIFIERS.md.
Maschinenlesbar: index.json