CRA · Art. 6-8

CRA-003-KLASSIFIZIERUNG

CRA-Risikoklassifizierung für alle digitalen Produkte durchführen

Modellversion

2.0

Stand

2026-09-08

Lebenszyklus

active

Priorität

hoch

klassifizierungrisikoklassekonformitätce

Klassifizierung aller Produkte mit digitalen Elementen nach CRA-Risikoklassen (Standard / Klasse I / Klasse II) und Durchführung entsprechender Konformitätsbewertungen.

Fundstelle

CRA Art. 6-8

Sind alle eigenen Produkte mit digitalen Elementen nach CRA-Risikoklassen klassifiziert und ist die Klassifizierung dokumentiert?

Wenn ja

Klassifizierung bei Produktänderungen und neuen Produkten aktualisieren.

Teilweise

Teils klassifiziert. Vollständiges Produktinventar und Klassifizierung abschließen.

Wenn nein

Keine Klassifizierung – Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung unmöglich.

  1. Vollständiges Produktinventar aller Produkte mit digitalen Elementen erstellen
  2. CRA-Klassifizierungskriterien auf jedes Produkt anwenden
  3. Klassifizierungsentscheidungen dokumentieren und begründen
  4. Für Klasse I/II: Konformitätsbewertungsverfahren einleiten

Aufwand

mittel

Schätzung

3 bis 6 Personentage (Produkt-Inventar + Klassifizierungsentscheidungen)

Zeithorizont

mittelfristig

Hilfsmittel

CRA-Klassifizierungs-Matrix, Produktinventar, Technische Dokumentation

Vertiefung

Cyber Resilience Act in der Praxis, Kap. 4 – Klassifizierung und Risikobewertung

Falsche oder fehlende Klassifizierung führt zu unzureichender Konformitätsbewertung und CE-Risiko.

Eintritt

3 von 5

Auswirkung

4 von 5

Bußgeldrahmen

15.000.000 EUR oder 2,5% Jahresumsatz
CRA Art. 64 – je nachdem was höher ist

Control

Vollständige CRA-Klassifizierung aller Produkte mit dokumentierter Begründung

Art

organisatorisch

Dringlichkeit

hoch

Nachweis

Klassifizierungsmatrix + Produktinventar

Vorlage

CRA Risikoklassifizierung

Querverweise

EU AI Act Art. 9

ISO 27001:2022

A.8.2.1, A.8.2.2, A.8.2.3 (teilweise)

BAM:CRA-003-KLASSIFIZIERUNG@2.0
https://bam.brain-media.de/id/CRA-003-KLASSIFIZIERUNG

Stabilitätszusage

BAM-IDs sind stabil und werden nicht wiederverwendet. Regulierungskürzel, Nummer und Slug sind Lesehilfen, keine Aussage über den aktuellen Inhalt. Die vollständigen Zusagen stehen in docs/IDENTIFIERS.md.

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