EU AI Act · Art. 26

AIACT-026-BETREIBER

KI-Risikomanagementsystem und Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI aufbauen

Modellversion

2.0

Stand

2026-09-08

Lebenszyklus

active

Priorität

hoch

betreiberpflichtenrisikomanagementsystemdokumentation

Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein Risikomanagementsystem betreiben, eine DPIA durchführen (falls personenbezogene Daten) und fundamental rights assessments dokumentieren.

Fundstelle

EU AI Act Art. 26

Ist für alle Hochrisiko-KI-Systeme ein dokumentiertes Risikomanagementsystem implementiert und eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchgeführt?

Wenn ja

Folgenabschätzungen bei Systemänderungen und jährlich überprüfen.

Teilweise

Teils dokumentiert. Vollständige Folgenabschätzung nach Vorgabe erstellen.

Wenn nein

Risikomanagementsystem und Folgenabschätzung fehlen – Art. 26-Pflichtverletzung.

  1. KI-Risikoregister für alle Hochrisiko-Systeme erstellen
  2. Grundrechte-Folgenabschätzung je Hochrisiko-System durchführen
  3. Bei personenbezogenen Daten: DPIA nach DSGVO Art. 35 ergänzen
  4. Risikominderungsmaßnahmen dokumentieren und umsetzen

Aufwand

hoch

Schätzung

6 bis 12 Personentage (Risikoregister + Grundrechte-Folgenabschätzung)

Zeithorizont

mittelfristig

Hilfsmittel

KI-Risikoregister, DPIA-Template, Grundrechte-Bewertungs-Template

Vertiefung

EU AI Act in der Praxis, Kap. 4.1 – Betreiberpflichten im Überblick

Fehlende Folgenabschätzungen bei Hochrisiko-KI sind direkter Compliance-Verstoß mit Bußgeldrisiko.

Eintritt

3 von 5

Auswirkung

4 von 5

Bußgeldrahmen

35.000.000 EUR oder 7% Jahresumsatz
EU AI Act Art. 99 – für verbotene Systeme; 15 Mio./3% für Hochrisiko

Control

KI-Risikomanagementsystem mit dokumentierter Grundrechte-Folgenabschätzung je Hochrisiko-System

Art

organisatorisch

Dringlichkeit

hoch

Nachweis

KI-Risikoregister + Folgenabschätzung + Maßnahmenplan

Vorlage

EU AI Act Grundrechte-Folgenabschätzung

Querverweise

NIS-2 Art. 21 §2a, ISO 27001 A.6.1.2

ISO 27001:2022

A.6.1.2, A.8.2.1, A.18.1.1 (teilweise)

BAM:AIACT-026-BETREIBER@2.0
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