EU AI Act · Art. 12
AIACT-012-LOGGING
Vollständiges KI-Logging für Hochrisiko-Systeme implementieren
Anforderung
Hochrisiko-KI-Systeme müssen automatisch relevante Ereignisse protokollieren (Logging) um Nachvollziehbarkeit des Systemverhaltens zu ermöglichen.
Fundstelle
EU AI Act Art. 12
Gap-Check
Sind für alle Hochrisiko-KI-Systeme automatische Logging-Mechanismen implementiert die Entscheidungen, Inputs und relevante Ereignisse protokollieren?
Wenn ja
Logging-Standard dokumentieren und Aufbewahrungsfristen prüfen.
Teilweise
Teils implementiert. Logging-Mindeststandard je Hochrisiko-System definieren.
Wenn nein
Kein KI-Logging für Hochrisiko-Systeme – Art. 12-Pflicht nicht erfüllt.
Maßnahme
- Logging-Anforderungen je Hochrisiko-KI-System definieren
- Automatisches Logging für Entscheidungen, Input-Daten und Anomalien implementieren
- Aufbewahrungsfristen festlegen (mind. Zeitraum der Nutzung + 1 Jahr)
- Zugriff auf Logs für Aufsicht und interne Überprüfung sicherstellen
Aufwand
mittel
Schätzung
4 bis 8 Personentage (Logging je Hochrisiko-System implementieren)
Zeithorizont
mittelfristig
Hilfsmittel
Logging-Framework, Log-Aggregation, Retention-Policy
Vertiefung
EU AI Act in der Praxis, Kap. 5.5 – Logging nach Art. 12
Risiko
Fehlende KI-Logs verhindern Nachvollziehbarkeit bei Fehlentscheidungen und Audits.
Eintritt
3 von 5
Auswirkung
4 von 5
Bußgeldrahmen
35.000.000 EUR oder 7% Jahresumsatz
EU AI Act Art. 99 – für verbotene Systeme; 15 Mio./3% für Hochrisiko
Control und Nachweis
Control
Automatisches KI-Logging für alle Hochrisiko-Systeme mit definierten Retention-Fristen
Art
technisch
Dringlichkeit
hoch
Nachweis
Logging-Konfiguration + Log-Beispiele + Retention-Policy
Vorlage
EU AI Act Logging-Mindeststandard
Verknüpfungen
Querverweise
NIS-2 Art. 21 §2f, DORA Art. 10, ISO 27001 A.12.4
ISO 27001:2022
A.12.4.1, A.12.4.2, A.12.4.3, A.12.4.4 (teilweise)
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Stabilitätszusage
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