EU AI Act · Art. 6-9

AIACT-002-KLASSIFIZIERUNG

Vollständige AI-Act-Risikoklassifizierung aller KI-Systeme durchführen

Modellversion

2.0

Stand

2026-09-08

Lebenszyklus

active

Priorität

hoch

risikoklassehochrisikoklassifizierung

Alle KI-Systeme müssen nach Risikoklassen klassifiziert werden – verboten (Art. 5), Hochrisiko (Anhang III), begrenzte Risiken (Art. 52), minimale Risiken.

Fundstelle

EU AI Act Art. 6-9

Sind alle KI-Systeme aus dem Inventar nach EU-AI-Act-Risikoklassen klassifiziert und ist die Klassifizierung dokumentiert und begründet?

Wenn ja

Klassifizierung bei Systemänderungen und jährlich überprüfen.

Teilweise

Teils klassifiziert. Vollständige Klassifizierung nach Anhang III abschließen.

Wenn nein

Keine Klassifizierung – ohne sie keine risikogerechte Compliance-Maßnahme möglich.

  1. KI-Inventar als Grundlage nehmen
  2. Entscheidungsbaum Betreiberrolle je System durchlaufen
  3. Hochrisiko-KI nach Anhang III identifizieren
  4. Klassifizierungsdokumentation mit Begründung je System erstellen

Aufwand

mittel

Schätzung

2 bis 5 Personentage (Entscheidungsbaum je KI-System durchlaufen)

Zeithorizont

kurzfristig

Hilfsmittel

AI-Act-Entscheidungsbaum, Risikomatrix, Klassifizierungs-Template

Vertiefung

EU AI Act in der Praxis, Kap. 2 – Risikomatrix und Klassifizierung

Fehlklassifizierung von Hochrisiko-KI führt zu unerfüllten Pflichten mit Bußgeldrisiko.

Eintritt

3 von 5

Auswirkung

4 von 5

Bußgeldrahmen

35.000.000 EUR oder 7% Jahresumsatz
EU AI Act Art. 99 – für verbotene Systeme; 15 Mio./3% für Hochrisiko

Control

Vollständige Risikoklassifizierung aller KI-Systeme nach Anhang III mit jährlichem Review

Art

organisatorisch

Dringlichkeit

hoch

Nachweis

Klassifizierungsmatrix + Begründungsdokumentation

Vorlage

EU AI Act Risikoklassifizierung

Querverweise

CRA Art. 6, ISO 27001 A.8.2.1

ISO 27001:2022

A.8.2.1, A.8.2.2, A.6.1.2 (teilweise)

BAM:AIACT-002-KLASSIFIZIERUNG@2.0
https://bam.brain-media.de/id/AIACT-002-KLASSIFIZIERUNG

Stabilitätszusage

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